Wenn ein Schaden am Produkt entstanden ist, weil der Verkäufer die Ware nicht sorgfältig genug verpackt hat, dann muss der Verkäufer die Kosten für die Schäden tragen.
In allen anderen Fällen geht gemäss Art. 185 Abs. 1 OR die Gefahr (d.h. die Verantwortung über mögliche Schäden) an den Käufer über. Dieser muss somit bei Transportschäden mit Einbussen oder Mehrkosten rechnen.
Wir von tutti.ch versuchen, zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln, können jedoch leider keine rechtlichen Schritte einleiten oder Auskünfte über die Rechtslage, bzw. laufende Verhandlungen erteilen.
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