Am 27. April 2020 wurde durch den Bund die Ausübung folgender Dienstleistungen wieder erlaubt: :
- Coiffeur
- Massagen
- Tätowierungen
- Kosmetik
Die Ausübung der erwähnten Dienstleistungen ist nur erlaubt, sofern die Ausübenden Personen/Unternehmen über ein Schutzkonzept nach Artikel 6a der Covid-19-Verordnung 2 verfügen.
tutti.ch fordert weiterhin alle User auf, die Auflagen der Covid-19-Verordung 2 zu beachten und bei der Ausübung entsprechender Dienstleistungen angebrachte Schutzmassnahmen zu befolgen.
tutti.ch behält sich das Recht vor, Inserate, welche offensichtlich auf eine Umgehung der Verbote gemäss Covid-19-Verordung 2 abzielen oder solche Umgehungen offensichtlich fördern, umgehend zu löschen.
Weitere Informationen:
Covid-19-Verordnung 2: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html
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